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Verpackungsgesetz: „Erst- inverkehrbringer" sind gefordert

Registrierung erforderlich

Mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes (VerpackG) am 1. Januar 2019 wird die derzeit gültige Verpackungsverordnung abgelöst.
Veröffentlicht am
Betroffen sind alle Vertreiber und Hersteller von Waren, die verpackt an den privaten Endverbraucher verkauft werden. Diese werden „Erstinverkehrbringer" genannt. Erstinverkehrbringer, die einen Systembeteiligungsvertrag haben, müssen sich ab dem 1. Januar 2019 im Verpackungsregister der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registrieren. Der Systembeteiligungsvertrag ist ein Vertrag, den der Hersteller mit einem System abschließen muss („duales System"). Bei Nichteinhaltung der Pflichten des Verpackungsgesetzes muss mit Bußgeldern, Abmahnungen sowie Verkaufs- und Abgabeverboten gerechnet werden. Betroffen sind alle Hersteller und/oder Händler, die ein verpacktes Endprodukt (egal ob groß oder klein) im stationären Handelsgeschäft...
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