Holzvermarktung braucht eine Mengenbündelung
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Die Masse machts
Im Gefolge des Kartellverfahrens und dem daraus resultierenden Umbau der Landesforstverwaltung mit Einrichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts zur Bewirtschaftung des Staatswaldes wird sich das Land weitgehend aus dem Holzverkauf für Dritte zurückziehen. Kommunale Holzverkaufsstellen, private Dienstleister und insbesondere forstliche Zusammenschlüsse müssen diese Lücke schließen. Eine Umstellung, die vorrangig die Besitzer von Kleinprivatwald spüren, weil sie über Jahrzehnte an die Holzvermarktung über ForstBW gewöhnt waren.
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Wer als Holzverkäufer im Markt wahrgenommen werden will, braucht gute Sortimente und Volumen. Mit deutlich unter 200.000 Festmetern im Jahr und weniger als sieben bis acht Sortimenten ist man für die großen Holzkunden nicht wirklich ein Lieferant von grundsätzlicher Bedeutung, mit dem ernsthafte Preisverhandlungen zu führen sind." Das sagt Helmut Schnatterbeck, Geschäftsführer der Forstlichen Vereinigung Odenwald-Bauland eG (FVOB) mit Sitz in Buchen. Die im Jahr 2010 von den Städten Walldürrn und Buchen gegründete Genossenschaft mit vier angeschlossenen Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) ist das Bündnis von heute 36 Waldbesitzern aus Baden-Württemberg, Hessen und Bayern mit zusammen 48.000 Hektar Wald. Davon entfallen rund 50 Prozent auf...
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