Bauernverband hält Vorschlag für unzureichend
Geld für Trassenbau
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In die jahrelange Auseinandersetzung über die Entschädigung von Eigentümern land- und forstwirtschaftlicher Flächen beim Stromtrassenbau kommt Bewegung. Nach dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Energieleitungsbaus, den das Bundeskabinett beschlossen hat, sollen die Entschädigungsansprüche der Grundeigentümer rechtlich verankert werden. Gleichzeitig werden die Entschädigungssätze angehoben. Bei Freileitungen sollen das künftig bis zu 25 Prozent vom Verkehrswert des betroffenen Schutzstreifens sein. Bislang ist ein Satz von 20 Prozent üblich. Bei der Erdverkabelung soll der Satz von 30 auf 35 Prozent angehoben werden. Deutlicher fallen die Verbesserungen beim Beschleunigungszuschlag aus. Wenn ein Grundeigentümer die...
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