Abschaffung der Hofabgaberegelung beschlossen
Neues zur Alterssicherung
Am 30. November hat der Bundestag das Qualifizierungschancengesetz verabschiedet, das unter anderem die Abschaffung der Hofabgaberegelung beinhaltet. Nachdem nun das Gesetz am 14. Dezember auch den Bundesrat passiert hat, ist das Ende der Abgabeklausel sicher.
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Jahrzehntelang war die Abgabe des Betriebes Voraussetzung für einen Rentenanspruch in der Alterssicherung der Landwirte. Damit sollte unter anderem die frühzeitige Abgabe an die nächste Generation gefördert werden. Doch damit ist jetzt Schluss. Der Gesetzgeber hat als Reaktion auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Hofabgabeverpflichtung als Rentenvoraussetzung in Teilen verfassungswidrig ist, deren gänzliche Anschaffung beschlossen. Die Verpflichtung zur Abgabe des Betriebes als Voraussetzung für einen Rentenbezug in der Alterssicherung der Landwirte wird rückwirkend zum 9. August 2018 abgeschafft. Eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente kann ab 1. September 2018 auch beansprucht werden, wenn der...
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