Zahlungsansprüche
Im ganzen Land
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Die Zahlungsansprüche zum Erhalt der EU-Prämienzahlungen können von den Landwirten seit Jahresbeginn bundesweit gehandelt werden. Erworbene Zahlungsansprüche können dann in jedem Bundesland aktiviert, das heißt zur Auszahlung beantragt werden. Die bundesweite Handelbarkeit der Zahlungsansprüche und damit das größere Angebot dürfte den Preis eher dämpfen. Laut Bauernverband Schleswig-Holstein könnten nach den Vorschlägen der EU-Kommission zur Reform der Agrarpolitik nach dem Jahr 2020 die Zahlungsansprüche durch die Mitgliedstaaten abgeschafft werden. In Deutschland wird voraussichtlich hiervon Gebrauch gemacht werden zugunsten einer Flächenprämie.
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