Ausweise laufen aus
Energieausweis für Wohngebäude erneuern
Eigentümer, die ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten, müssen einen Energieausweis der Immobilie vorlegen. Dieser gibt Auskunft über die Energieeffizienz des Objektes. Ausweise, die mit Einführung der Maßnahme vor zehn Jahren ausgestellt wurden, verlieren 2019 ihre Gültigkeit.
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Mit dem nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) geforderten Energieausweis wird die energetische Situation eines Hauses oder einer Wohnung in übersichtlicher und vergleichbarer Weise zusammengefasst. So erhält ein Interessent für den Kauf oder die Miete relativ schnell einen Überblick über die Energieeffizienz der Wohnung oder des Hauses. Das Dokument zeigt auf einer Farbskala, die von Grün über Gelb bis Rot reicht, schon auf den ersten Blick, wie der Zustand des Objektes ist. Die Skala zeigt an, wie hoch der durchschnittliche Energieverbrauch oder -bedarf des Objektes in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m2a) ist. Da auch zunehmend im landwirtschaftlichen Bereich Wohnungen oder Häuser vermietet oder verkauft werden, ist der...
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