Modernisierungsumlage
Besseres Verfahren
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Durch die Verschärfung der Mietpreisbremse bringt das Mietrechtsanpassungsgesetz, das zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, nicht viel Gutes, so Karl Wanner von Haus & Grund Lindau. Eine Ausnahme bildet das vereinfachte Verfahren der Modernisierungsumlage. Bislang muss der Vermieter, wenn er eine Modernisierung durchführt, den in den Modernisierungskosten enthaltenen Reparaturaufwand berechnen oder schätzen, da diese Kosten nicht im Wege einer Mieterhöhung auf den Mieter umlegbar sind. Wegen dieser komplizierten Berechnung schreckten viele private Vermieter vor solchen Maßnahmen zurück. Das neue Verfahren soll den Vermietern die Umlage nun leichter machen. Übersteigen die Modernisierungskosten den Betrag von 10.000 Euro nicht, kann...
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