Neues von der Amtlichen Preisfeststellung für Schlachtvieh
Drei-Länder-Preise für Rind und Schwein
Die Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum (LEL) in Schwäbisch Gmünd erstellt wöchentlich die Amtliche Preisfeststellung für Schlachtvieh" für Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Grundlage ist die 1. Fleischgesetzdurchführungsverordnung (1. FlGDV). Neu im Jahr 2019: Höhere Meldegrenzen und zusammengelegte Meldegebiete auch bei Schweinen.
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Nach der 1. FLGDV waren bis Ende 2018 alle Schlachtunternehmen mit einer wöchentlichen Schlachtung von mehr als 75 Rindern, 200 Schweinen oder 75 Schafen verpflichtet, wöchentliche Preismeldungen über ihre geschlachteten Tiere, aufgeschlüsselt nach Kategorien und Handelsklassen, abzugeben. Zu Entlastung kleiner und mittlerer Betriebe wurden die Grenzen für diese Meldepflicht ab 2019 europaweit angehoben. Nun gilt die Meldepflicht erst ab wöchentlich 150 Rindern, 500 Schweinen oder 75 Schafen. Färsen günstiger, Kälber teurer Bei Rindern, bei denen seit 2012 ein gemeinsames Meldegebiet aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen besteht, hat die Änderung zur Folge, dass je ein Schlachtbetrieb in Baden-Württemberg und in...
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