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Ohne rechtliche Grundlage

Ausgleichsflächen

Veröffentlicht am
Mit scharfer Kritik reagiert der DBV auf die Pläne des Umweltbundesamtes, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln an die Bereitstellung von Ausgleichsflächen zu knüpfen. „Die Forderung des Umweltbundesamtes, ab 2020 bei Anwendung der Pflanzenschutzmittel zehn Prozent der Betriebsfläche für Biodiversitätsmaßnahmen stillzulegen, entbehrt einer rechtlichen Grundlage", erklärte Präsident Rukwied. Maßnahmen für den Naturschutz und zur Förderung der Biodiversität wie Agrarumweltprogramme und das Greening müssten über die GAP erfolgen. Rukwied kritisierte den Versuch, die Pflanzenschutzmittelzulassung für agrarpolitische Ziele zu zweckentfremden, als „rechtlich und fachlich mehr als fragwürdig und insbesondere nicht vom Pflanzenschutzrecht...
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