Weiterverbreitung des Warentests für Mastferkel untersagt
SZV erhält Recht
Das Verwaltungsgericht Münster hat Anfang April ein wichtiges Urteil gefällt: Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen darf die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Warentests für Mastferkel bis auf weiteres nicht weiter verbreiten. Der baden-württembergische Schweinezuchtverband hatte gegen den Test aus dem Jahr 2014 geklagt.
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Für den Warentest wurden im Jahr 2014 Anpaarungen von vier Ebergenetiken auf vier verschiedenen Sauenherkünften vorgenommen und im Jahr 2016 die Ergebnisse veröffentlicht. Der Schweinezuchtverband verwies mit Nachdruck darauf, dass bereits die Erhebung des Tests durch die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ohne Rechtsgrundlage erfolgt sei. Er kritisierte weiter, dass bei der Durchführung des Warentests keine wissenschaftlichen Standards eingehalten worden seien. Die Darstellung und Veröffentlichung der Ergebnisse des Tests stelle die Realität nur verzerrt oder falsch dar und ließe keinen Rückschluss auf die tatsächliche Qualität der Genetik, insbesondere derjenigen, die für den Schweinezuchtverbands Baden-Württemberg zum Einsatz...
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