Aktionsplan zum Verzicht auf das Schwänzekupieren
Das Kupieren muss gut begründet werden
Der Nationale Aktionsplan zum Verzicht auf das Schwänzekupieren bei Schweinen" sieht kein Kupierverbot vor, konfrontiert die Schweinehalter allerdings ab 1. Juli 2019 mit verschärften Vorgaben. Lesen Sie hier, was zu tun ist.
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Deutschland hat im Herbst 2018 der EU einen Aktionsplan zur Reduzierung des Schwänzekürzens vorgelegt. Ziel des Aktionsplans ist, in den Kupierverzicht einzusteigen. Gleichzeitig geht es darum, dass Schweinehalter die Notwendigkeit des Schwänzekupierens begründen und dokumentieren sowie nachweisen, welche Maßnahmen sie gegen das Schwanzbeißen ergriffen haben. Das kommt auf die Schweinehalter zu Zum 1. Juli 2019 muss jeder Betrieb mit Saugferkeln, Aufzuchtferkeln, Mastschweinen, Zuchtläufern und Jungsauen, der weiterhin Tiere mit kupierten Schwänzen halten will, eine gültige Tierhalter-Erklärung haben und diese gegebenenfalls bei seinem Lieferanten vorlegen. Diese ist ab dem Ausstellungstag ein Jahr lang gültig. Mit der...
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