Düngeverordnung (DüV): Maßnahmen in roten Gebieten
Landesverordung nimmt Gestalt an
Die Düngeverordnung setzt in Deutschland flächendeckend die gute fachliche Praxis der Düngung um und ist auch das Aktionsprogramm Deutschlands zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Mit der Novellierung der Düngeverordnung 2017 wurde erstmals eine Differenzierung in Gebietskulissen eingeführt
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Die Grundanforderungen der guten fachlichen Praxis gelten flächendeckend. Hierzu gehören unter anderem die Düngebedarfsermittlung, Sperrzeiten, Gewässerabstände und die Vorgaben zur bodennahen Ausbringungstechnik zur Verminderung der Ammoniakemissionen. Die Länder müssen nun außerdem die Gebiete mit erhöhter Nitrat-Belastung ausweisen und in diesen Gebieten zusätzliche Maßnahmen vorschreiben. In Baden-Württemberg erfolgt dies durch die Verordnung der Landesregierung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen (VODüVGebiete). Rote Gebiete im Südwesten Als Nitratgebiete nach § 13 DüV, auch rote Gebiete genannt, werden in Baden-Württemberg alle Grundwasserkörper in schlechtem Zustand...
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