Geplanter Gesetzentwurf zum Umgang mit dem Wolf
Kommt doch eine Einigung?
Die Bundesregierung hat sich offenbar weitgehend auf präzisere Regelungen zum Umgang mit dem Wolf verständigt. Ein Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes sieht Erleichterungen für die Entnahme vor. Künftig soll unter bestimmten Bedingungen auch in den Fällen ein Abschuss möglich sein, bei denen unklar ist, welcher Wolf konkrete Schäden verursacht hat.
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Wie am Montag dieser Woche in Berlin zu erfahren war, soll der Gesetzentwurf bereits an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden. Ziel sei es, „auf berechtigte Sorgen der Bevölkerung unverzüglich zu reagieren und dadurch auch die Akzeptanz für den Schutz des Wolfes als streng geschützte Tierart zu erhalten", heißt im Anschreiben des Umweltressorts, das die Vorlage an die Länder verschickt und kurzfristig um Stellungnahme gebeten hat. Laut Entwurf des Umweltressorts, dem das Bundeslandwirtschaftsministerium dem Vernehmen nach bislang noch nicht endgültig zugestimmt hat, soll als Voraussetzung für eine Entnahme eines Wolfs als streng geschützte Tierart künftig gelten, dass ein drohender oder bereits eingetretener Schaden...
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