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Genehmigungsstau durch überzogene Anforderungen ZUM THEMA

Bau von Güllebehältern ausgebremst

Im August 2017 ist die neue Anlagenverordnung AwSV zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersaft in Kraft getreten. Ein Jahr später folgte das Technische Regelwerk TRwS 792, mit dem die baulich-technische Ausführung näher beschrieben wurde. Derzeit zeigt sich, welche Brisanz in den Gesetzesvorgaben steckt, denn eine Reihe von Bauvorhaben liegt vorerst auf Eis.
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Vorerst bleibt es für Alexander (l.) und Martin Bosch aus dem Bodenseekreis bei der bisherigen Güllelagerkapazität auf ihrem Betrieb, nachdem der geplante Neubau aufgrund des dabei vorgesehenen Leckageerkennungssystems keine Baufreigabe erhält.
Vorerst bleibt es für Alexander (l.) und Martin Bosch aus dem Bodenseekreis bei der bisherigen Güllelagerkapazität auf ihrem Betrieb, nachdem der geplante Neubau aufgrund des dabei vorgesehenen Leckageerkennungssystems keine Baufreigabe erhält.Foto: Werner-Gnann
Ein dicker Stapel Papier liegt vor Martin Bosch und seinem Sohn Alexander auf dem Tisch. Es sind Unterlagen, Pläne und nähere Beschreibungen für das geplante neue Güllelager auf dem Milchviehbetrieb in Hinteressach bei Neukirch im Bodenseekreis, das die Familie in diesem Sommer bauen wollte. „Mit dem Bau wird es wohl vorerst nichts werden", mutmaßt der 52-jährige Landwirtschaftsmeister. Dabei ist die neue 2000 m³ fassende Grube eigentlich genehmigt, nur die Baufreigabe fehlt wegen fehlender Anerkennung der in den Plänen vorgesehenen Leckageerkennung seines beauftragten Bauunternehmens. Vorsorge für die Zukunft Ein schwacher Trost mag sein, dass Boschs auf das neue Güllelager im Gegensatz zu manch anderem Betrieb noch nicht dringend...
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