Donnerstag, 4. Juli
BWagrar-Online-Seminar Aktionsplan"
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Nur noch wenige Tage, dann startet der Aktionsplan Kupierverzicht. Ab dem 1. Juli müssen Schweinehalter begründen und dokumentieren, warum es für sie notwendig sein kann, die Schwänze der Jungtiere zu kupieren und welche Maßnahmen sie ansonsten gegen das Schwanzbeißen bei den Tieren ergriffen haben. Betroffen sind alle Betriebe, die Saugferkel, Aufzuchtferkel und Mastschweine mit kupierten Schwänzen halten. Für Zuchtläufer und Jungsauen gelten dabei dieselben Vorgaben. Von dem Aktionsplan nicht betroffen sind Schweinehalter, die ausschließlich Schweine mit nicht kupierten Schwänzen halten. Worauf es beim Ausfüllen der hierfür benötigten Tierhalter-Erklärung und einzelbetrieblichen Risikoanalyse ankommt und was beim Handel mit Ferkeln...
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