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Zulassungsantrag für „Rettet die Bienen" soll kommen ZUM THEMA

Volksbegehren im Blick

Am 26. Juli soll der Zulassungsantrag für das Volksbegehren „Rettet die Bienen" beim Innenministerium eingereicht werden. Verbunden mit dem Zulassungsantrag ist ein Gesetzentwurf, der gemäß gesetzlicher Vorgabe nach Beginn der bereits erfolgten Unterschriftensammlung nicht mehr verändert werden darf. Worum geht es bei diesem Vorhaben? Kernstücke sind dabei die Änderung des badenwürttembergischen Naturschutzgesetzes und dieÄnderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG).
Veröffentlicht am
Nach den Vorstellungen der Initiatoren soll sich das Land naturschutzrechtlich in besonderem Maße dazu verpflichten, dem Rückgang der Artenvielfalt und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken. Dabei handelt es sich um eine Zielvorgabe, die zwar keine direkten, durchaus aber mittelbare Wirkungen erwarten lässt. So wird sich künftig sowohl die Naturschutz- als auch die Landwirtschaftsverwaltung an dieser Vorgabe orientieren müssen. Damit sind Auswirkungen auf bisherige Fördermaßnahmen und auf Nutzung und Verpachtung öffentlicher Flächen zu erwarten. Änderungen im Naturschutzgesetz Darüber hinaus sollen die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Ausbildung und Beratung insbesondere ökologische Anbauverfahren zum Zweck...
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