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EU-Richtline macht Vorgaben FAZIT

Bioenergie braucht künftig Nachhaltigkeits-Nachweis

Bis Juni 2021 muss die neugefasste Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (kurz: RED II) in nationales Recht umgesetzt werden muss. Sie definiert nicht nur einen gemeinsamen Förderrahmen für erneuerbare Energien. Sie legt auch Nachhaltigkeitskriterien fest, die auch die gesamte Erzeugungskette von Biomasse betrifft.
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Die RED II-Richtlinie verlangt einen durchgängigen Nachweis der Nachhaltigkeit von der Erzeugung der Biomasse über den Transport bis hin zur Energieerzeugung. Eine Biogasanlage ab einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von zwei Megawatt (MW) oder ein Holzkraftwerk ab einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 20 MW bekommen künftig nur dann eine Vergütung gemäß EEG, wenn der Betreiber nachweist, dass die erzeugte Energie nachhaltig im Sinne der Richtlinie ist und ihren Treibhausgasminderungsmaßgaben entspricht.
Die RED II-Richtlinie verlangt einen durchgängigen Nachweis der Nachhaltigkeit von der Erzeugung der Biomasse über den Transport bis hin zur Energieerzeugung. Eine Biogasanlage ab einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von zwei Megawatt (MW) oder ein Holzkraftwerk ab einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 20 MW bekommen künftig nur dann eine Vergütung gemäß EEG, wenn der Betreiber nachweist, dass die erzeugte Energie nachhaltig im Sinne der Richtlinie ist und ihren Treibhausgasminderungsmaßgaben entspricht.Neub
Dass Bioenergie eine nachhaltige Sache ist, muss man Land- und Forstwirten nicht zweimal sagen: In Deutschland zeigen CO2-Einsparungen von insgesamt rund 65 Millionen Tonnen im Jahr 2017 deutlich, dass die Bioenergie über alle Sektoren hinweg ein zentraler Klimaschutzfaktor ist. Künftig muss die Bioenergiebranche aber ihre Nachhaltigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette auch umfangreich nachweisen und zertifizieren lassen – vom Anbau und der Verarbeitung der Biomasse, über den Transport bis hin zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kraftstoff. Grundlage hierfür schafft die neugefasste Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (kurz: RED II), die bis Juni 2021 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Sie definiert nicht nur einen...
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