Toleranzbreiten bei Schweinespaltenböden in der Diskussion
Schlitzweiten: Mal schmaler, mal weiter?
Immer wieder löst die Auslegung der gesetzlichen Vorgaben zur zulässigen Schlitzweite bei Schweinespaltenböden Debatten aus. Angesichts der gesellschaftlichen Forderung nach mehr Tierwohl und Tierschutz verunsichert das Landwirte und Beratungsorganisationen zusehends.
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Eigentlich dürfte es keine Diskussionen, keine strittigen Punkte und Ungeklärtheiten geben: Gemäß den Vorgaben auf EU-Ebene und den nationalen Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sind keine Toleranzwerte für die gesetzlich zulässigen Schlitzweiten vorgesehen. Damit erübrigt sich die Frage, ob Abweichungen über die angegebenen Maße hinaus zulässig sind. Dennoch kann genau diese Frage für Schweinehalter zum Problem werden. Der Grund: Den Herstellern von Spaltenböden wird für das Einhalten der gültigen Fertigungsnorm eine sogenannte Fertigungstoleranz zugebilligt, das heißt, sie müssen im Durchschnitt die Maßvorgabe einhalten, dürfen jedoch an einzelnen Stellen innerhalb festgelegter Grenzen nach oben beziehungsweise unten...
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