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Neues zur Flexibilisierung von Satelliten-Anlagen

Einzelfall betrachten

Das LG Frankfurt/Oder hatte im April 2019 entschieden, dass es generell keinen Flex-Zubau zu Satelliten-BHKW geben könne, da jeglicher Zubau stets eine neue, eigenständige EEG-Anlage darstellen würde. Diese Entscheidung ist jedoch vor dem OLG Brandenburg im Berufungsverfahren nach wie vor anhängig und daher nicht rechtskräftig.
Veröffentlicht am
Bei Zubau eines Satelliten-BHKW muss immer der Einzelfall betrachtet werden.
Bei Zubau eines Satelliten-BHKW muss immer der Einzelfall betrachtet werden.Annette Mayer, AR
Diese Entscheidung hat in der Biogas-Branche zu einer gewaltigen Verunsicherung geführt, da – mit Ausnahme vereinzelter Netzbetreiber – bisher bundesweit fast alle Netzbetreiber einen Flex-Zubau zu Satelliten anerkannt haben und nach wie vor vergüten. Neue Clearingstellen-Entscheidung Nunmehr liegt eine aktuelle Schiedsentscheidung der Clearingstelle EEG vom 17. September 2019 (Aktenzeichen 2019/22) vor. Im konkret zu entscheidenden Schiedsverfahren hat die Clearingstelle entschieden, dass bei einem Satelliten-BHKW, zu dem – zum Zwecke der Flexibilisierung – ein BHKW hinzugebaut wurde, eine gemeinsame Anlage im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2017 vorliegt. Auf diese Weise entsteht eine Gesamtanlage mit dem alten Inbetriebnahmejahr des...
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