Ansprüche an die Antragsberatung steigen
Die Anforderungen, die an die Antragsteller des Gemeinsamen Antrags gestellt werden, sind ziemlich komplex. Immer mehr Landwirte lassen sich deshalb von professionellen Fachkräften unterstützen. So wird der Antrag leicht gemacht.
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Seit nunmehr 16 Jahren steht die LBV-Antragsberatung den Mitgliedern unter anderem bei der Bearbeitung des Gemeinsamen Antrags zur Seite. Die Anforderungen, mit welchen die Antragsteller konfrontiert werden, haben dabei an Umfang und Komplexität deutlich zugenommen. Seit letztem Jahr wird beim Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) ein Vorantragsverfahren notwendig. Dies dient dazu, den zusätzlichen Finanzmittelbedarf für FAKT abschätzen zu können. Auch dieses Jahr soll zwischen dem 2. November und dem 16. Dezember 2019 von jedem Antragsteller ein Vorantrag gestellt werden. Darin erklärt er, ob er den bisherigen Verpflichtungsumfang beibehält, diesen erweitert oder vorhat, in weitere FAKT-Maßnahmen,...
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