3 Fragen an Markus Albrecht
Warum definieren Sie die Kombihaltung?
Dr. Markus Albrecht ist Geschäftsführer des Milchwirtschaftlichen Vereins Baden-Württemberg, Kirchheim/Teck (Landkreis Esslingen). Der als Selbsthilfeorganisation 1906 gegründete Verein vertritt die Belange der Milchwirtschaft. Mitgliedsbetriebe sind die Molkereien im Land. Für die Mitglieder wie für öffentliche Institutionen, Verbände und Verbraucher fungiert der Verein als Ansprechpartner in Sachen Milch. Im Gespräch mit BWagrar erklärt Albrecht, warum die Definition der Kombinationshaltung Sinn macht.
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BWagrar: Herr Dr. Albrecht, wie lautet die Definition der Kombinationshaltung und warum brauchen wir diese Definition überhaupt? Albrecht : Unter Kombinationshaltung ist die Haltung der Kühe unter Anbindung mit einem regelmäßig komfortablem Maß an Freilauf zu verstehen. Sie grenzt sich damit von ganzjähriger Anbindung ab. Letztere wurde in einigen europäischen Ländern per Gesetz untersagt, wo hingegen Formen der Kombihaltung erlaubt sind. In Deutschland ist die ganzjährige Anbindehaltung rechtlich zulässig; Anträge zu deren Verbot gab es aber in der jüngeren Vergangenheit. Daher ist es wichtig, die Abgrenzung der ganzjährigen Anbindung zur Kombihaltung zu treffen. Die süddeutschen milchwirtschaftlichen Organisationen haben sich mit den...
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