EU-Kommission plant Zwischenregelungen
Übergangsfrist für die GAP
Angesichts der Verzögerungen bei der Verabschiedung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hat die Europäische Kommission jetzt ihren Vorschlag für Übergangsvorschriften über einen Zeitraum von einem Jahr vorgelegt. Gelten sollen die angepassten Verordnungen nach dem Auslaufen der aktuellen GAP-Regeln, also vom 1. Januar 2021 bis zum Ende nächsten Jahres.
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Derweil erklärte eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums vergangene Woche dem Pressedienst Agrar-Europe, dass eine einjährige Übergangszeit nicht lang genug sei. Berlin fordere mindestens eine zweijährige Frist. Insbesondere die Gesetzgebungsarbeiten bei der Ersten Säule für den neuen GAP-Strategieplan machten diesen Zeitraum nötig. Ebenfalls für zwei Jahre plädierte Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast. Laut den jetzt veröffentlichten Entwürfen müssen die Landwirte in der Übergangszeit nicht mit einschneidenden Änderungen rechnen. So soll 2021 an der gegenwärtigen Ausgestaltung der Direktzahlungen festgehalten werden; ungeachtet dessen sind finanzielle Einschnitte bei den Flächenprämien, je nach...
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