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Förderanträge bis 6. Dezember bei Unteren Forstbehörden stellen

Waldbesitzer: sofort handeln

Die durch Sturm, Trockenheit und Borkenkäfer geschädigten Waldbesitzer im Land sollen über die bisher ergriffenen Maßnahmen hinaus rückwirkend im Jahr 2019 für die Mehraufwendungen zur Räumung der Kalamitätsflächen eine finanzielle Unterstützung erhalten.
Veröffentlicht am
Das Ministerium für Ländlichen Raum will die Aufarbeitung betroffener Hölzer mit drei Euro je Festmeter ohne Rinde fördern. Die Förderung wird gewährt, sofern der Waldbesitzende mit einer Holzliste die Aufarbeitung von zufälliger Nutzung in 2019 dokumentieren kann, ergänzt durch eine Plausibilisierung durch Revierleitende per Checkliste. Ausgeschlossen sind zufällige Nutzungen der Baumarten Esche und Eiche. Förderempfänger sind Privatwaldbesitzende mit bis zu 200 Hektar forstlicher Betriebsfläche und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die Sammelanträge für solche Waldbesitzende stellen. Die Zuwendung wird ab einer Bagatellschwelle von 250 Euro je Waldbesitzer ausbezahlt. Für Zusammenschlüsse gilt die Schwelle von 1000 Euro....
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