Marktanreizprogramm zum Jahreswechsel erweitert
IM FOKUS
Hohe Zuschüsse für Holzfeuerungen
Die Bundesregierung hat begonnen, die im Rahmen der Klimapakete gesteckten Ziele in die Tat umzusetzen. So wurde das schon bestehende Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" erweitert und zum 2. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Anträge können ab sofort gestellt werden.
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Anders als bisher, wo über das Programm Zuschüsse als Festbeträge möglich waren, wird nun ein prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch beziehungsweise die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet. Dabei werden auch die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen zur Installation der neuen Anlage berücksichtigt. Dazu zählen zum Beispiel Planungskosten und Ausgaben für Schornstein, Puffer- und Brauchwasserspeicher, Pumpen, der Installationsaufwand und die Inbetriebnahme sowie auch der Ausbau von Altanlagen. Antragsteller, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, können die Kosten außerdem einschließlich der Umsatzsteuer ansetzen. In bestehenden Gebäuden, in denen also zum Zeitpunkt der...
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