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Prüfpflicht für Pflanzenschutzgeräte erweitert

Jetzt sind die „Blauen" dran

Für Pflanzenschutzgeräte mit blauer Prüfplakette steht in diesem Jahr der Spritzen-TÜV an. Das erledigt man am besten rechtzeitig vor dem ersten Einsatz. Erstmals besteht eine Prüfpflicht auch für Beizgeräte und Granulatstreuer.
Veröffentlicht am
Neub
In Baden-Württemberg sorgen rund 345 Landtechnikwerkstätten als anerkannte Kontrollbetriebe für ein gutes Angebot, um Pflanzenschutzgeräte prüfen zu lassen. Schon treffen die Ankündigungen der Spritzenprüftermine ein. Pflanzenschutzgeräte mit blauer Prüfplakette, müssen dieses Jahr einer Kontrolle unterzogen werden. Das Rüsten des Geräts und die Anfrage nach einem Prüftermin sollte nicht bis zur letzten Minute hinausgezögert werden. Denn in Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte sind nach § 3 der Pflanzenschutz-Geräteverordnung vom 6. Juli 2013 innerhalb von drei Jahren (sechs Kalenderhalbjahren) bei einer amtlich anerkannten Kontrollwerkstätte vorzustellen. Wer sich nicht an die Prüfplicht hält und ein Pflanzenschutzgerät mit...
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