Leckagen erkennen Umsetzung der rechtlichen Vorgaben
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Unsicherheit vorerst gebändigt
Über die Anforderungen an Leckageerkennungssysteme für JGS- und für Biogasanlagen scheiden sich die Geister und das erstaunlicherweise weniger in technischer denn in rechtlicher Hinsicht. Eine Pattsituation hat in Baden-Württemberg fast zu einem Baustopp geführt.
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Leckageerkennungssystem für JGS-Anlagen – dieser Begriff sorgt seit Monaten für Unsicherheiten und Verdruss bei Landwirten, die eine Güllegrube bauen wollen, Mitarbeitern von Betonbaufirmen und Folienlieferanten und vor allem bei den Sachbearbeitern an den Unteren Wasserbehörden der Landratsämter. Die 2017 eingeführte, bundeseinheitliche Anlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe (AwSV) nennt in ihrer Anlage 7 die Anforderungen an Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen). Sie fordert, dass einwandige JGS-Lageranlagen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 25 m³ mit einem Leckageerkennungs (LE)-System (siehe Kasten) ausgerüstet sein müssen. Zwar sind Sammel- und Lagereinrichtungen in das System mit einzubeziehen. Liegen...
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