Schlachthöfe müssen strenge Tierschutz-Vorgaben einhalten
Ohne Schmerzen und ohne Stress
Seit dem 1. Januar 2013 wird der Tierschutz beim Schlachten und Töten für die gesamte Europäische Union in der EU-Verordnung Nr. 1099/2009 geregelt. Das EU-Recht erlaubt jedoch strengere nationale Regelungen, so dass die Vorgaben aus der bereits im Jahr 1997 erlassenen deutschen Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) nach wie vor Bestand haben. Dr. Hanna Kober, Tierärztin am Landratsamt Schwäbisch Hall, hat die wichtigsten Richtlinien zusammengestellt.
- Veröffentlicht am
So verlangt die TierSchlV zum Beispiel die Fütterung bereits nach sechs und nicht erst nach zwölf Stunden. Zudem ist der Einsatz des elektrischen Viehtreibers stark eingeschränkt. Die EU-Verordnung überträgt dem Schlachthofbetreiber große Verantwortung für tierschutzgerechtes Handeln in seinem Betrieb. In größeren Schlachthöfen muss ein Tierschutzbeauftragter benannt werden, der für alle Belange des Tierschutzes von der Anlieferung bis zur Entblutung zuständig ist. Für sämtliche Tätigkeiten müssen detaillierte Standardarbeitsanweisungen erstellt werden. Ein wichtiger Aspekt ist die Sachkunde des Personals. In allen Bereichen von der Handhabung und Pflege bis zur Ruhigstellung, Betäubung und Entblutung dürfen nur Personen tätig werden, die...
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.