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Nutztierhaltungsverordnung

Kastenstand im Rat

Veröffentlicht am
Am 5. Juni 2020 stimmt der Bundesrat über eine Verordnung der Bundesregierung ab, die die Haltung von Schweinen neu regelt: Die so genannte Kastenhaltung soll künftig höchstens fünf, statt wie bisher 35 Tage, im Abferkelbereich und acht Tage, statt bisher vier Wochen, im Deckzentrum erlaubt sein. Der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk, MdL, spricht sich dabei für einen tragfähigen Kompromiss und angemessene Übergangsfristen aus. „Wenn die Anforderungen praxisfern und die Übergangsfristen zu kurz sind, werden viele schweinehaltenden Betriebe in einem wirtschaftlich ohnehin schwierigen Umfeld aufgeben. Die Schweinefleischproduktion wird dann dorthin abwandern, wo wir keinen Einfluss auf Tierwohl- oder Umweltstandards...
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