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Verbände wollen Stammhöhe über 160 Zentimeter im Gesetz

Steuobstschutz anpassen

Auf Initiative des Landesnaturschutzverbandes (LNV) Baden-Württemberg fordert ein breites Bündnis aus Umwelt- und Landwirtschaftsverbänden gemeinsam mit Kommunen und Wissenschaftlern von der Landesregierung einen „echten Schutz" von Hochstamm-Obstbäumen.
Veröffentlicht am
Wir setzen uns dafür ein, Streuobstbäume wie bundesweit und sogar international üblich über eine Stammhöhe von mindestens 160 Zentimeter zu definieren", erläuterte LNV-Vorsitzender Dr. Gerhard Bronner vergangene Woche in Stuttgart. Grund für das auch mit einer Unterschriftenaktion untermauerte Begehren sei, dass die aktuelle Vorlage für das Naturschutzgesetz eine Stammhöhe von nur 140 Zentimeter vorsieht. „Wir nehmen mit unserem Vorschlag ausdrücklich in Kauf, dass einige Obstbaumbestände weniger unter den gesetzlichen Schutz fallen. Hier gilt für uns, dass Qualität vor Quantität geht", sagte Bronner. Ein wichtiger Bestandteil des Kompromisses zwischen Landwirtschaft und Naturschutz ist nach Angaben des Referenten für Produktion und...
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