EU-Agraretat mit neuen Weichenstellungen
Mehr Flexibilität beim Umschichten
Die europäischen Staats- und Regierungschefs haben sich vergangene Woche über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und die Eckpunkte zum Agraretat sowie über einen Wiederaufbaufonds geeinigt (siehe BWagrar 30/2020, Seite 11). Außerdem wurde beschlossen, dass die Mitgliedstaaten zwischen den Säulen Mittel umschichten können. Nun müssen das EU-Parlament, der Ministerrat sowie die nationalen Parlamente noch zustimmen.
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Insgesamt fallen die Ausgaben mit 387,1 Milliarden Euro für die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) im Vergleich zu den Ausgaben für 2014 bis 2020 nominal um etwa 1,2 Prozent höher aus. Wegen der weiteren Angleichung der Direktzahlungen bedeutet dies für Deutschland bei den Direktzahlungen der Ersten Säule ein Minus von knapp drei Prozent. Die Mittel für die Zweiten Säule steigen für Deutschland jedoch um rund 5,5 Prozent. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag sah für die Zweite Säule noch ein Minus von gut 15 Prozent vor. Unter dem Strich konnte der Bauernverband eine deutliche Verbesserung erreichen. Zu Beginn jeden Jahres soll laut dem Rat in der kommenden Förderperiode außerdem eine Krisenreserve über 450 Millionen Euro zu laufenden...
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