Zum Gesetzentwurf des Landesgrundsteuergesetzes
Der Teufel steckt im Detail
Einfacher, schneller, unbürokratischer und gerechter. So soll das neue Landesgrundsteuergesetz nach Angaben aus dem Ministerium in Stuttgart sein. Zusätzlich soll das Grundsteueraufkommen durch die Neubewertung nicht steigen. Das hat die Landesregierung in den Begleittext des Gesetzes geschrieben.
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Die Bundesregierung hat auf Druck des Urteils des Bundesverfassungsgerichts Ende 2019 ein neues Bundesgrundsteuergesetz erlassen. In diesem Gesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, dass die Bundesländer Teile eines oder ein gesamtes neues Ländergrundsteuergesetz erlassen dürfen. Hiervon macht Baden-Württemberg Gebrauch und hat nun den Gesetzesentwurf vorgestellt. Tatsächlich ist das Landesgesetz gegenüber dem Bundesgesetz deutlich schlanker und mit weniger Paragraphen entworfen worden. Grundsätzlich sollen die neuen Grundsteuermessbeträge nur noch von der Größe des Grundstückes und dem Bodenrichtwert, welche Gutachterausschüsse bei den Kommunen alle zwei Jahre festlegen, abhängen. Alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe werden in...
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