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EU-Gesetze schränken mobile Schlachtstätten ein

Schlachten ohne Transport

Minister Peter Hauk stellte bei einem Besuch in Kandern im Landkreis Lörrach die Förderung einer technischen Weiterentwicklung der teilmobilen Schlachteinheit des Projektes „Schlachtung mit Achtung" (SMA) in Aussicht.
Veröffentlicht am
Von Stress keine Spur bei der Demonstration des Fangstandes an der mobilen Schlachteinheit. Links Peter Brandstätter, rechts Peter Hauk.
Von Stress keine Spur bei der Demonstration des Fangstandes an der mobilen Schlachteinheit. Links Peter Brandstätter, rechts Peter Hauk.Richard Bruskowski
Beim Besuch des Biohofes der Familie Weber in Kandern-Riedlingen würdigte der Minister die von Sandra Kopf und Thomas Mayer ergriffene Initiative zur stressfreien hofnahen Schlachtung von Rindern. Die vom ortsansässigen Schlossermeister Peter Brandstätter entwickelte technische Lösung wertete Hauk als bedeutenden Beitrag zur Stärkung bäuerlicher Strukturen und einer regionalen Vermarktung hochwertiger Lebensmittel. Peter Hauk verwies darauf, dass die Schlachtung von Haustieren bisher grundsätzlich nur in einem hierfür nach EU-Recht zugelassenen Schlachtbetrieb möglich ist. Nach gültiger Rechtslage müsse deshalb auch die mobile Schlachteinheit von der zuständigen Behörde als Teil eines stationären Schlachtbetriebes zugelassen werden. Ziel...
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