Naturschutz im Einklang mit Bewirtschaftung möglich
Neue Auflagen schränken Nutzung ein
Nebenerwerbslandwirt Dieter Schechter aus Tullau im Kreis Schwäbisch Hall macht auf die Einschränkungen aufmerksam, die die neue Düngeverordnung und das Eckpunktepapier der Landesregierung für seine Arbeit bedeuten.
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Der Verbraucher erwartet gesunde Lebensmittel – unsere Tiere brauchen das auch", fasst Dieter Schechter aus Tullau im Kreis Schwäbisch Hall seine Haltung zusammen. Er ist Landwirt im Nebenerwerb. Den Hof hat er vor Jahren von seinen Schwiegereltern übernommen. Zusammen mit seiner Frau bewirtschaftet er den ehemaligen Milchviehbetrieb parallel zu seiner Arbeit in der Molkerei in Schwäbisch Hall. Seine Felder, dessen Erträge er als Futter für rund 100 Mastschweine braucht, liegen in den Kocherauen. Auf die neue Düngeverordnung und das Eckpunktepapier der Landesregierung blickt er deshalb mit Sorge. Pilzgefahr im Getreide Schechter vermutet, dass er im Naturschutzgebiet der Auwiesen künftig nur noch eingeschränkt düngen und nicht mehr gegen...
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