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3 Fragen an Ariane Amstutz

Was tun bei ungeladenen Journalisten auf dem Hof?

Ariane Amstutz ist Pressesprecherin des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV) in Stuttgart. Häufig sehen sich Landwirtinnen, Landwirte, andere Familienmitglieder und auf dem Hof Beschäftigte unerwartet den Fragen ungeladener Vertreter von Medien, Tierrechts- oder anderer Organisationen gegenüber. Oft werden in solchen überraschenden Situationen spontan Aussagen getroffen, die nachher bitter bereut werden. Wie ist das zu verhindern? Welche Rechte haben Betroffene? Gibt es eine Auskunftspflicht an Medien? Ariane Amstutz erklärt die Rechtslage und gibt praktische Tipps.
Veröffentlicht am
Foto: LBV
BWagrar: Frau Amstutz, haben Landwirte, Familienmitglieder und Mitarbeiter die Pflicht, ungebetenen Vertretern von Medien oder Nichtregierungsorganisationen (NGO) Rede und Antwort zu stehen? Amstutz : Nein. Landwirte sind weder vor der Presse noch vor Nichtregierungsorganisationen (NGO) auskunftspflichtig. Vor allem TV-Teams möchten das Überraschungsmoment nutzen, indem sie den Landwirt ohne Vorwarnung mit einem negativen Vorfall konfrontieren. Für den auskunftsfreudigen Bauern geht das meist nach hinten los. Ich empfehle daher, sich auf keinen Fall zu äußern. NGO hingegen versuchen beispielsweise durch juristisch klingende Fragenkataloge zur Tierhaltung die Bauern zu verunsichern. Antworten Sie hierauf auf keinen Fall! BWagrar: Welche...
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