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Biodiversitätsstärkungsgesetz und Aktionsprogramm

Biodiversitätsstärkung in Land und Bund

Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr das Biodiversitätsstärkungsgesetz in Kraft gesetzt. Nun kommt die Änderung der Bundesgesetzgebung. Das Ministerium Ländlicher Raum hat Wissenswertes dazu zusammengestellt.
Veröffentlicht am
Seit dem 31. Juli 2020 ist die Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes, landläufig auch als Biodiversitätsstärkungsgesetz bezeichnet, in Kraft. Ein Ziel der Landesregierung ist unter anderem, den Pflanzenschutzmitteleinsatz in der Menge bis 2030 um 40 bis 50 Prozent zu reduzieren. So entsteht aktuell ein Netzwerk von 34 Demonstrationsbetrieben, um Methoden und Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes weiterzuentwickeln und so den Pflanzenschutzmitteleinsatz zu reduzieren. Gleichzeititg wird mit den Berufsverbänden ein Messnetz von repräsentativen Betrieben aufgebaut, um die Entwicklung der Anwendungen zu messen. Dabei werden auch Anwendungen im Haus- und Kleingarten, im öffentlichen Grün, auf...
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