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Mehrjährige Brachebegrünung wird künftig gefördert

Neue FAKT-Maßnahme beantragt

Ab dem Antragsjahr 2021 sollen Brachebegrünungen mit mehrjährigen Blühmischungen (ökologische Zellen) gefördert werden. Das hat das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium im Rahmen der jährlichen Anpassung des MEPL III (Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg) bei der EU-Kommission als eine neue FAKT-Maßnahme zur Notifizierung beantragt.
Veröffentlicht am
Für diese neue FAKT-Maßnahme E8 sollen folgende Auflagen beziehungsweise Verpflichtungen gelten: Aussaat von vorgegebenen mehrjährigen Blühmischungen mit regionalem Saatgut auf aus der Erzeugung genommenen Ackerflächen. Aussaat (künftig!) bereits im Herbst des Vorjahres oder im Frühjahr bis spätestens 15. Mai. Aussaatstärke zwischen 8,0 bis 10,0 kg/ha. Nach Aussaat ist während des gesamten Verpflichtungszeitraums grundsätzlich weder Befahren, Bearbeiten noch Nutzung zulässig. Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Die Standzeit beträgt mindestens fünf Jahre. Im letzten Jahr der Verpflichtung ist eine ackerbauliche Nutzung auf der Förderfläche zur Vorbereitung einer Winterkultur wieder ab dem 1. September möglich. Bei einer...
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