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Tiergesundheitsrecht in der Europäischen Union (EU) ändert sich im nächsten Jahr

BVD und Blauzunge: Neue Vorgaben geplant

Ab 21. April 2021 gilt das neue EU-Tiergesundheitsrecht, mit dem die bisherigen Rechtsvorschriften zusammengefasst und an neue Erkenntnisse angepasst werden. Dadurch ändern sich besonders bei der Bekämpfung der Bovine Virusdiarrhoe (BVD) und Blauzungenkrankheit (BTV) einige Regelungen. Was das genau bedeutet, erläutern Ihnen Dr. Albrecht Schwarzmaier und Dr. Hans-Jürgen Seeger vom Rindergesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg.
Veröffentlicht am
Mt einer grünen Ohrmarke werden Rinder ohne BVD-Befund gekennzeichnet, die älter als 30 Tage sind, sogenannte 09-Tiere.
Mt einer grünen Ohrmarke werden Rinder ohne BVD-Befund gekennzeichnet, die älter als 30 Tage sind, sogenannte 09-Tiere.Foto: Schwarzmaier
Die Pflichtbekämpfung der BVD-Infektion seit 2011 in Deutschland hat die Zahl der Fälle in Baden-Württemberg von über 2000 Tieren in 725 Betrieben im ersten Jahr auf wenige Einzelfälle in den vergangenen Jahren reduziert. Eine besondere Eigenschaft des BVD-Virus ist die Infektion des ungeborenen Kalbes in der Gebärmutter frühtragender Kühe. Die mit einer Infektion geborenen Kälber sind lebenslang Dauerausscheider, die das Virus massiv ausscheiden und dadurch weitere Tiere infizieren, wenn sie nicht umgehend aus dem Bestand entfernt werden. Die derzeit gültige nationale BVD-Verordnung gibt daher vor, dass diese Dauerausscheider umgehend geschlachtet oder euthanasiert werden müssen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass hier jeder Tag zählt und...
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