Zweiflächenbuchten könnten Vollspalten tiergerechter machen
FAZIT
Rindermast: Die Vorzeichen ändern sich
Zwar sind Vollspaltenböden in der Rindermast bisher nicht verboten. Den Bedürfnissen der Bullen und Färsen werden die Betonflächen jedoch nur bedingt gerecht. Mehr Tierwohl versprechen dagegen teilstrukturierte Zweiflächenbuchten. Ob und wie die alternativen Buchten in der Praxis funktionieren, erprobt derzeit das Landwirtschaftliche Zentrum (LAZBW) in Aulendorf.
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Der Trend für die Nutztierhaltung ist klar: Mehr Tierwohl und Haltungsbedingungen, die an die Bedürfnisse der Tiere angepasst sind, und nicht umgekehrt! Während für die Haltung von Milchkühen eingestreute Liegeboxen, Laufflächen mit Gummiauflagen und strukturierte Funktionsbereiche nahezu selbstverständlich sind, werden vor allem Mastrinder nach wie vor häufig auf Vollspaltenböden gehalten. Diese sind nicht verboten, jedoch lassen sich damit die Anforderungen nach Paragraf zwei des Tierschutzgesetzes nur schwerlich umsetzen. Gummiböden bevorzugt Demzufolge muss ein Tierhalter das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Die Kritik an der Haltung auf...
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