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Bodennahes Ausbringen und Lagern von Stickstoffdüngern FAZIT

Bodennah oder nicht bodennah?

Ist ein Schleppschlauch- oder Schleppschuhverteiler vorgeschrieben, wenn man eine kleine Landwirtschaft betreibt oder an Steilhängen düngt? Hier erfahren Sie, welche Vorgaben und Ausnahmen von der bodennahen Ausbringungstechnik gelten. Zudem greifen ab 2020 neue Vorgaben zur Mindestlagerkapazität.
Veröffentlicht am
Zahlreiche Betriebe müssen 2020 oder spätestens 2025 in ein bodennahes Aufbringverfahren für flüssige Wirtschaftsdünger investieren, im Bild ist beispielsweise ein Schleppschuhverteiler zu sehen. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Zahlreiche Betriebe müssen 2020 oder spätestens 2025 in ein bodennahes Aufbringverfahren für flüssige Wirtschaftsdünger investieren, im Bild ist beispielsweise ein Schleppschuhverteiler zu sehen. Es gibt jedoch Ausnahmen.Werksfoto Zunhammer
Zum Schutz vor Stickstoffeinträgen in die Umwelt gilt es, nicht nur die Vorgaben der Nitratrichtlinie einzuhalten. Es dürfen auch die Emissionshöchstmengen für Luftschadstoffe – im Falle der Gülleausbringung Ammoniak – der NERC-Richtlinie nicht überschritten werden. Auch die Landwirtschaft in Baden-Württemberg hat einen zu hohen Stickstoffüberschuss (brutto), der sich bundesweit eher im oberen Mittelfeld bewegt. Die Landwirtschaft ist zunehmend gefordert, auch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Sie steht insbesondere in der Kritik wegen Emissionen des Treibhausgases Ammoniak, welche zu circa 95 Prozent aus der Landwirtschaft stammen. Daher besteht auch in Baden-Württemberg sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer Sicht...
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