Rechtsfolgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Kündigung der ZLF-Zusatzversorgung
Zur zusätzlichen Absicherung ihrer Arbeitnehmer im Rentenalter leisten landwirtschaftliche Betriebe bislang Beiträge an das Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLF). Die landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände haben den dieser Zusatzversicherung zugrunde liegenden Tarifvertrag zum 31. Dezember 2020 gekündigt. Die Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbandes in Baden-Württemberg (LFAGV BW), Nicole Spieß, erklärt die Hintergründe und Folgen.
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Der Tarifvertrag über die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (Tarifvertrag ZLF) verpflichtet Arbeitgeber monatlich 5,20 Euro je rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer, der mehr als sechs Monate im Betrieb tätig ist, an das ZLF zu zahlen. Da der Tarifvertrag in den alten Bundesländern allgemeinverbindlich erklärt wurde, gilt er für alle landwirtschaftlichen Arbeitgeber verpflichtend, auch wenn sie nicht Mitglied im Arbeitgeberverband sind. Das Zusatzversorgungswerk ZLF gewährt dann dem Arbeitnehmer im Rentenalter eine Beihilfe in Höhe von 1,30 Euro je Beschäftigungsjahr. Ab 2024 ist die Leistung nur noch zu knapp 40 Prozent garantiert. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase müssten die...
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