Meldestichtag 1. Januar
Bekanntmachung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2021 ist der 1. Januar. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2020 versandt.
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Wer bis zum 1. Januar 2021 keinen Meldebogen erhalten hat, sollte direkt bei der Tierseuchenkasse (TSK) anrufen. Die Pflicht zur Meldung begründet sich auf Paragraf 31 zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Viehhändler sind zum 1. Februar 2021 meldepflichtig. Sie erhalten Mitte Januar 2021 einen Meldebogen. Melde- und beitragspflichtige Tiere: Pferde, Schweine, Schafe, Hühner, Truthühner/Puten. Meldepflichtige Tiere: Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet). Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Hier werden die Daten aus der HIT Datenbank herangezogen. Nicht meldepflichtig sind unter anderen gefangen gehaltene Wildtiere (Damwild,...
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