Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Meldestichtag 1. Januar

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg

Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2021 ist der 1. Januar. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2020 versandt.
Veröffentlicht am
Wer bis zum 1. Januar 2021 keinen Meldebogen erhalten hat, sollte direkt bei der Tierseuchenkasse (TSK) anrufen. Die Pflicht zur Meldung begründet sich auf Paragraf 31 zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Viehhändler sind zum 1. Februar 2021 meldepflichtig. Sie erhalten Mitte Januar 2021 einen Meldebogen. Melde- und beitragspflichtige Tiere: Pferde, Schweine, Schafe, Hühner, Truthühner/Puten. Meldepflichtige Tiere: Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet). Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Hier werden die Daten aus der HIT Datenbank herangezogen. Nicht meldepflichtig sind unter anderen gefangen gehaltene Wildtiere (Damwild,...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.