Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Anträge können jetzt gestellt werden

Überbrückungshilfe III für Landwirte

Nach langer Ankündigung wurde sie jetzt tatsächlich umgesetzt: Seit dem 10. Februar können die Anträge zur Überbrückungshilfe III gestellt werden. Besonders erfreulich ist, dass auch land- und forstwirtschaftliche Unternehmen zu den antragsberechtigten Unternehmen zählen können.
Veröffentlicht am
Der Antragsteller hat jedoch zu versichern, dass die Umsatzeinbrüche coronabedingt sind und muss dies im Einzelprüffall auch detailliert belegen und begründen können. Mit dem Start des EDV-Programmes hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) auch die Erläuterungen und Richtlinien zur Antragstellung auf ihrer Homepage herausgegeben. Danach dürfen alle Unternehmen im Förderzeitraum vom November 2020 bis zum Juni 2021 einen Antrag stellen, wenn sie einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent erlitten haben. Referenzmonat für den Vergleich ist der gleiche Monat im Jahr 2019. Dabei wird jeder Monat gesondert geprüft und bewertet. Was Umsatz ist, wurde genau festgelegt und ist den Steuerberatern – die neben...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.