Anträge können jetzt gestellt werden
Überbrückungshilfe III für Landwirte
Nach langer Ankündigung wurde sie jetzt tatsächlich umgesetzt: Seit dem 10. Februar können die Anträge zur Überbrückungshilfe III gestellt werden. Besonders erfreulich ist, dass auch land- und forstwirtschaftliche Unternehmen zu den antragsberechtigten Unternehmen zählen können.
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Der Antragsteller hat jedoch zu versichern, dass die Umsatzeinbrüche coronabedingt sind und muss dies im Einzelprüffall auch detailliert belegen und begründen können. Mit dem Start des EDV-Programmes hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) auch die Erläuterungen und Richtlinien zur Antragstellung auf ihrer Homepage herausgegeben. Danach dürfen alle Unternehmen im Förderzeitraum vom November 2020 bis zum Juni 2021 einen Antrag stellen, wenn sie einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent erlitten haben. Referenzmonat für den Vergleich ist der gleiche Monat im Jahr 2019. Dabei wird jeder Monat gesondert geprüft und bewertet. Was Umsatz ist, wurde genau festgelegt und ist den Steuerberatern – die neben...
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