Balkonkraftwerk kann auch für Vermieter interessant sein
Strom vom Balkon
Mit der überarbeiteten Norm für elektrotechnische Sicherheitsbestimmungen DIN VDE V 0100-551-1 ist nun der Anschluss sogenannter Balkonmodule erlaubt. Nicht nur für Mieter, auch für die Wohnungswirtschaft können solche Kleinstanlage attraktiv sein.
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Mit der Neufassung der DIN-Norm VDE 0100-551 ist der erste Schritt gemacht, um auch Mieter an der Energiewende teilhaben zu lassen. Mit der Überarbeitung der grundlegenden Norm für elektrotechnische Sicherheitsbestimmungen ist es nun grundsätzlich jedem erlaubt, steckbare Fotovoltaikmodule direkt an normale Haushaltsstromkreise anzuschließen. „Die neue Norm hat auch für die Bau- und Wohnungswirtschaft weitreichende Konsequenzen. Sie eröffnet sowohl in Bezug auf Mieterstrom durch mehrere Teilanlagen als auch durch Einzellösungen neue Perspektiven", sagt Marcus Vietzke von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenergie (DGS), der unter dem Label Indielux.com selbst steckbare Module vertreibt. Vermieter muss zustimmen Zum einen werden Vermieter...
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