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Was gilt für den Öko-Getreidenachbau?

Jens Beismann, Rechtsanwalt bei Bernzen Sonntag mit Fokus auf Saat- und Sortenschutz in Hannover Interview: Theresa Petsch, Foto: Fotoatelier Fricke
Veröffentlicht am
FotoFricke
Nachgefragt bei ... BWagrar: Worauf muss ich achten, wenn ich mein eigenes Öko-Getreidesaatgut nachbaue? Beismann: Der Nachbau ist gesetzlich im Sortenschutzrecht geregelt und durchbricht das geistige Eigentumsrecht des Züchters zugunsten der Landwirte. Grundsätzlich ist der Nachbau nur aus der eigenen Ernte und für den eigenen Betrieb möglich. Der Nachbar darf diese Ernte nicht übernehmen und ebenfalls anbauen. Die Nichtbeachtung würde nicht nur gegen das Sortenschutzrecht verstoßen, das das geistige Eigentum der Züchter schützt, sondern auch gegen das Saatgutverkehrsrecht, nach dem Saatgut nur mit staatlicher Anerkennung in Verkehr gebracht werden darf. Sobald sie eine geschützte Sorte nachbauen, müssen sich Landwirte an die...
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