Blühaktion im Bodenseekreis
Förderung von Saatgut
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Landwirte können auch im Jahr 2021 eine Förderung durch die Naturschutzbehörde erhalten für die Anlage von Ackerblühstreifen beziehungsweise Brachestreifen im Bodenseekreis. Es werden entweder 100 Prozent der Saatgutkosten gefördert, sofern der Blühstreifen selbstständig eingesät wird, oder 50 Prozent der Gesamtkosten, wenn der zuständige Maschinenring Tettnang oder Linzgau für die Einsaat mit Kreiselegge und Drillmaschine beauftragt wird. Gefördert werden Flächen bis zu 5000 Quadratmetern, der Mindestfördersatz liegt bei 25 Euro pro Antragsteller. Interessenten können sich gerne beim Landschaftserhaltungsverband, Maschinenring Tettnang/Linzgau oder Kreisbauernverband Tettnang melden.
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