Regierung will keine großen Änderungen beim Klimaschutz
Kein deutliches Nachbessern
Die Bundesregierung lehnt Forderungen des Bundesrates hinsichtlich des Gesetzentwurfes zur Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) ab. Das geht aus einer Gegenäußerung hervor, die das Kabinett am 2. Juni beschlossen hat.
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Auf Ablehnung trifft unter anderem die vom Bundesrat geforderte Verankerung einer staatlichen Pflicht zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit an die Klimaerwärmung. Die Anpassung an den Klimawandel habe zwar auch für die Bundesregierung hohe Priorität. Eine eigenständige Regelung zu Klimaanpassung passe jedoch nicht ohne weiteres in die derzeitige Struktur und Systematik des KSG, heißt es in der Gegenäußerung. Eine staatliche Pflicht dazu sollte daher nicht ohne eingehende Prüfung in den Gesetzentwurf aufgenommen werden. Bei den Ursachen für den zumindest vorübergehend zu erwartenden Rückgang der Kohlenstoffspeicherleistung der Wälder ist das Bundeskabinett ebenfalls nicht auf einer Linie mit der Länderkammer. Laut jüngstem...
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