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Keine zusätzlichen Ökoregeln für Grünlandbetriebe

GAP-Gesetze im Bundestag verabschiedet

Der Bundestag hat die Gesetze zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie die Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes für das Übergangsjahr 2022 am vergangenen Donnerstag mit den Stimmen der Koalition und teilweise der Oppositionsfraktionen beschlossen.
Veröffentlicht am
Die Koalition hatte sich zuletzt darauf verständigt, dass die Öko-Regelung zur agroforstlichen Bewirtschaftungsweise nicht nur Ackerland, sondern auch Grünland umfassen soll. Ein zusätzliches Eco-Scheme für Grünlandbetriebe wird es nicht geben. Das Gesetzespaket enthält eine Reihe von Verordnungsermächtigungen, um flexibel auf das ausstehende Ergebnis der Brüsseler Trilog-Verhandlungen reagieren zu können. Kernpunkte der nationalen GAP-Umsetzung ab 2023 sind eine schrittweise Anhebung der Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule, die Bereitstellung von 25 Prozent der Direktzahlungsmittel für Eco-Schemes, eine stärkere Förderung der ersten Hektare, eine Erhöhung der Junglandwirteförderung sowie die Einführung einer gekoppelten...
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