Schutz der FFH-Mähwiesen
Maß halten bei der Düngung
FFH-Mähwiese ist nicht gleich FFH-Mähwiese. Die Bestände unterscheiden sich in ihrer Wüchsigkeit und damit auch in der Möglichkeit, Biomasse zu produzieren. Das hat Auswirkungen auf die Düngung. Welche Empfehlungen für die Nährstoffversorgung der artenreichen Wiesen gegeben werden können, behandelt der vierte Beitrag zu unserer FFH-Mähwiesen-Serie.
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Eine Düngung von FFH-Mähwiesen ist prinzipiell rechtlich nicht untersagt. Ob und wie viel gedüngt wird, sollte sich an der Zusammensetzung und Wüchsigkeit des Bestands, der bisherigen Bewirtschaftungsweise, vor allem aber an der Nährstoffabfuhr durch die Nutzung orientieren: So sind einige der besonders artenreichen A-Bestände von geringer Wüchsigkeit und weisen eine hohe Anzahl beziehungsweise Häufigkeit von Magerkeit-zeigenden Pflanzenarten auf. Dazu zählt zum Beispiel Salbei auf trockenem Boden. Solche Bestände wurden häufig nicht oder nur wenig gedüngt, während wüchsigere Bestände in Tallagen historisch regelmäßig gewisse Düngergaben erhielten. Bewirtschaftungsveränderungen, wie zum Beispiel die Erhöhung der Düngermenge, führen zur...
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