Staatliche Förderung
Holzvergaser mit Prozesswärme gefördert
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat seine Förderrichtlinien angepasst. Jetzt werden auch prozesswärmeerzeugende biomassebasierte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen staatlich gefördert: mit bis zu 55 Prozent der förderbaren Investitionskosten.
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Gemäß der Förderrichtlinie zählt zu der sogenannten Prozesswärme unter anderem die Nutzung der Wärme zur Holztrocknung, das auch als Brennstoff für die KWK-Anlage verwendet werden kann. Voraussetzung für die Förderung ist, dass über 50 Prozent der erzeugten Wärme für Prozesse verwendet werden. Es wird nicht nur die Biomasseanlage selbst gefördert, sondern auch viele weitere Projektkosten, wie: die Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke(n) notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung, beziehungsweise Einrichtung der Biomasseanlage (zum Beispiel Fundament oder Einhausung) die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen. Zu den als Nebenkosten förderfähigen Ausgaben zählen...
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