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Reserveantibiotika in der Tierhaltung

Auch Nutztieren wird geholfen

Der vom Umweltausschuss des europäischen Parlaments eingebrachte Antrag für ein Verbot von Reserveantibiotika für Tiere ist vergangene Woche mit großer Mehrheit von den Europaabgeordneten abgelehnt worden. Nun tritt der Rechtsakt der EU-Kommission, so wie vom Bauernverband gefordert, in Kraft. Die praktizierenden Tierärzte begrüßen die Zurückweisung, Umweltverbände kritisieren die Entscheidung.
Veröffentlicht am
Insgesamt 450 Parlamentarier stimmten vergangene Woche in Straßburg gegen die Zurückweisung des Kommissionspapiers, womit die neue EU-Tierarzneimittelverordnung zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten kann. Für das unter dem grünen Agrarsprecher Martin Häusling erstellte Veto votierten 204 Abgeordnete. Enthaltungen gab es 32. Mit dem Rechtsakt werden neue Kriterien für die Anwendung von Antibiotika in der Human- und der Veterinärmedizin festgelegt, denen zufolge die anwendbaren Reserveantibiotika bei der Behandlung von Tieren bestimmt werden sollen. Als Kriterien für die Reserveantibiotika nennt die Kommission die „hohe Bedeutung für die menschliche Gesundheit", die Gefahr der Resistenzübertragung sowie ein „nicht wesentliches...
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